Cookie Banner sind in der Schweiz nicht nötig
Oft behaupten Webagenturen und Webdesigner, es müsse laut neuem Schweizer Datenschutzgesetz ein sogenannter Cookie Banner auf Webseiten aktiviert werden. Diese Aussage ist falsch.
Es gibt eine Informationspflicht über die Bearbeitung von Personendaten, welche passiv in einer Datenschutzerklärung erfüllt werden kann (ohne Hinweis, die der Besucher wegklicken muss).
Die Schweizer «Cookie-Richtlinie», wenn man sie überhaupt so nennen kann, befindet sich übrigens nicht im Datenschutzgesetz, sondern im Fernmeldegesetz
Wichtig ist: Informieren genügt. Es muss keine Einwilligung eingeholt werden.
Wir empfehlen sowieso: Keine Cookies verwenden und schon gar nicht Daten an Dritte weitergeben. Keine externen Statistiktools wie Google Analytics einbauen, die meistens sowieso niemand professionell auswertet. Sie liefern sonst Daten Ihrer Webseitenbesucher gratis und franko weiter an Google und andere Datensammler.
Im Sinne von «Tue Gutes und sprich darüber» sollten Sie auch in Ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass Datenschutz für Sie wichtig ist, Sie die Daten ihrer Kunden schützen und eben genau deshalb keine Cookies und nervige Banner einsetzen.
Weitere Info:
Bei Steiger Legal: «Neues Datenschutzgesetz verlangt keine Cookie-Banner in der Schweiz«
Eine strukturierte Selbstbeurteilung der Datenschutz-Compliance eines Unternehmens bietet das DSAT – Datenschutz Self Assessment Tool. Unter anderem stellt es unter Downloads auch Vorlagen für die Datenschutzerklärung zur Verfügung.